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  • Fachbeitrag · Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

    Strafbarkeit für Ausbremsen im Straßenverkehr

    | Der BGH hat noch einmal klargestellt, wann bei einem Ausbremsen im Straßenverkehr eine Strafbarkeit nach § 315b StGB wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr vorliegt. |

     

    Sachverhalt

    Der Angeklagte war Beifahrer im Pkw des Mitangeklagten S. Dieser bremste innerorts an einer Engstelle bis zum Stillstand ab, ohne dass es die Verkehrslage veranlasst hätte. Der folgende Fahrer musste scharf abbremsen, um einen Auffahrunfall zu verhindern. Die Pkw kamen im Abstand von wenigen Metern zueinander zum Stehen. Die Angeklagten erkannten zwar, dass sie die Gefahr eines Zusammenstoßes schufen. Sie vertrauten aber darauf, dass sich dieses Risiko nicht verwirklichen würde. Das LG hat sie wegen eines Verstoßes gegen § 315b StGB verurteilt. Die Revision hatte Erfolg.

     

    Ein vorschriftswidriges Verhalten im fließenden Verkehr wird dann von § 315b StGB erfasst, wenn ein Fahrzeugführer das von ihm gesteuerte Kraftfahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewusst zweckwidrig einsetzt (Abruf-Nr. 188494).