17.10.2019 · Nachricht · Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
Zufahren auf einen Fußgänger – Beinaheunfall?
| Nach der Rechtsprechung des BGH erfordert ein vollendeter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr nach § 315b StGB, dass die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus in eine kritische Situation geführt hat, in der – was nach allgemeiner Lebenserfahrung aufgrund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist – die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt war, dass es im Sinne eines „Beinahe-Unfalls“ nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht. |
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