16.11.2023 · Nachricht · Geldbuße
Es gibt keine Gesamtgeldbuße im Bußgeldverfahren
| Das AG hat die Betroffene wegen vier tateinheitlich begangener Verstöße gegen das ProstSchG zu einer Geldbuße von 1.000 EUR und wegen eines weiteren Verstoßes gegen die GewO zu einer Geldbuße von 200 EUR verurteilt und daraus dann eine „Gesamtgeldbuße“ von 1.200 EUR gebildet. Das ist so nach Auffassung des KG nicht möglich. |
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