16.11.2023 · Nachricht · Geldbuße
Gericht muss auf Erhöhung der Geldbuße nicht rechtlich hinweisen
| Will das Gericht die im Bußgeldbescheid ausgewiesene Geldbuße erhöhen, muss es vorher keinen gerichtlichen Hinweis entsprechend § 265 Abs. 1, Abs. 2 StPO i. V. m. § 71 Abs. 1 OWiG geben, sofern es hinsichtlich der Rechtsfolgen keinen Vertrauenstatbestand geschaffen hat. |
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