16.11.2023 · Nachricht · Geldbuße
Gericht muss auf Erhöhung der Geldbuße nicht rechtlich hinweisen
| Will das Gericht die im Bußgeldbescheid ausgewiesene Geldbuße erhöhen, muss es vorher keinen gerichtlichen Hinweis entsprechend § 265 Abs. 1, Abs. 2 StPO i. V. m. § 71 Abs. 1 OWiG geben, sofern es hinsichtlich der Rechtsfolgen keinen Vertrauenstatbestand geschaffen hat. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig