14.02.2020 · Nachricht · Geschwindigkeitsmessung
Anwendung der Rechtsprechung des VerfGH Saarland
| Auch das OLG Hamm (13.1.20, 1 RBs 255/19, Abruf-Nr. 213838 ) und das OLG Schleswig (20.12.19, II OLG 65/19, Abruf-Nr. 213843 ) stellen sich gegen die Rechtsprechung des VerfGH Saarland (VA 19, 164). Das hatte entschieden, dass eine unterlassene Speicherung von Rohmessdaten und die entsprechend unterbliebene Überlassung der Unterlagen für sich genommen eine Verletzung des rechtlichen Gehörs und ein Verstoß gegen das faire Verfahren sei. |
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