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  • 17.05.2017 · Fachbeitrag · Geschwindigkeitsmessung

    Kombination von konkretem und abstrakten Toleranzabzug

    | Immer wieder versuchen Verteidiger bei Geschwindigkeitsmessungen einen abstrakten Toleranzabzug mit einem konkreten Abzug betreffend die jeweilige Messung zu kombinieren. Das ist aber nicht zulässig (so OLG Hamm 24.1.17, 4 RBs 11/17, Abruf-Nr. 193716 und AG Landstuhl 13.3.17, 2 OWi 4286 Js 777/17, Abruf-Nr. 192570 ). |