17.05.2017 · Fachbeitrag · Geschwindigkeitsmessung
Kombination von konkretem und abstrakten Toleranzabzug
| Immer wieder versuchen Verteidiger bei Geschwindigkeitsmessungen einen abstrakten Toleranzabzug mit einem konkreten Abzug betreffend die jeweilige Messung zu kombinieren. Das ist aber nicht zulässig (so OLG Hamm 24.1.17, 4 RBs 11/17, Abruf-Nr. 193716 und AG Landstuhl 13.3.17, 2 OWi 4286 Js 777/17, Abruf-Nr. 192570 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat