18.04.2024 · Nachricht · Geschwindigkeitsmessung
Messbeamter kennt Verkehrsüberwachungsnormen nicht
| Das OLG Celle hat sich mit dem Einwand eines Betroffenen gegen die Festsetzung der Regelgeldbuße bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung auseinandergesetzt. Der Betroffene bemängelte, dass der Messbeamte die nach der (niedersächsischen) Richtlinie für die Geschwindigkeitsüberwachung aufgeführte Qualifikation nicht habe nachweisen können. Das habe schuldmindernd berücksichtigt werden müssen. |
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