11.12.2019 · Fachbeitrag · Geschwindigkeitsmessung
Messung durch Private ist nicht verwertbar
| Eine Geschwindigkeitsmessung durch Private ist unzulässig. Wird dennoch gemessen, ist das Ergebnis im Bußgeldverfahren gegen den Betroffenen nicht verwertbar. So entschied das AG Hanau (29.4.19, 50 OWi 2255 Js 15960/18, Abruf-Nr. 210279 ). |
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