· Nachricht · Geschwindigkeitsmessung
NRW zieht Lasermessgerät „TrueSpeed, LTI 20-20“ wegen Messfehler aus dem Verkehr
| Wie der Spiegel berichtet, hat das Bundesland Nordrhein-Westfalen den Einsatz der Laserpistole „TrueSpeed, LTI 20-20“ vorerst gestoppt. Der Hersteller habe Messfehler eingeräumt. |
Bei Vergleichsmessungen seien Unterschiede von drei Kilometern pro Stunde festgestellt worden. An den Messungen hätte ein Sachverständiger und die Physikalisch-Technische Bundesanstalt als Zulassungsbehörde teilgenommen. Der Grund für die Abweichung werde noch geprüft.
Als Folge werde dieses Messgerät bis auf Weiteres nicht mehr bei der Geschwindigkeitsmessung in NRW eingesetzt. Das Modell wird wohl auch in anderen Bundesländern, u. a. in Baden-Württemberg, Bayern oder Sachsen eingesetzt. Hier ist über die Reaktion der Behörden noch nichts bekannt.
PRAXISTIPP | Prüfen Sie, ob bei geahndeten Verkehrsverstößen Ihrer Mandanten das Lasermessgerät „TrueSpeed, LTI 20-20“ eingesetzt wurde. Sie sollten den Bußgeldbescheid in jedem Fall anfechten und auf den fehlerhaften Messvorgang hinweisen. |