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  • 17.05.2017 · Fachbeitrag · Geschwindigkeitsmessung

    Privater Dienstleister bei der Geschwindigkeitsmessung

    | Hat die Behörde bewusst regelwidrig einen privaten Dienstleister eingeschaltet, um Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen bzw. auszuwerten, besteht ein Beweisverwertungsverbot für die Messergebnisse. Davon ist das AG Weilburg ausgegangen (6.3.17, 40 OWi 6 Js 7873/16, Abruf-Nr. 193576 ). |