17.03.2023 · Nachricht · Geschwindigkeitsmessung
Rekonstruierbarkeit des Messvorgangs und Aussetzung des Verfahrens
| Das OLG Düsseldorf ist der Ansicht, dass es nicht zu einem Beweisverwertungsverbot führt, wenn bei einem standardisierten Messverfahren – es handelte sich um PoliScan M1 HP – Messdaten nicht gespeichert werden. Die Verwertbarkeit des Messergebnisses hänge nicht von der Rekonstruierbarkeit des Messvorgangs anhand gespeicherter Messdaten ab (31.10.22, 2 RBs 155/22, Abruf-Nr. 232797 ). |
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