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  • 16.06.2017 · Fachbeitrag · Geschwindigkeitsmessung

    Schulung des Messbeamten bei Softwarewechsel

    | Im Bußgeldverfahren spielt, wenn es um die Verwertung von Messungen geht, auch die Frage eine Rolle, ob und seit wann der Messbeamte in der Bedienung des Messgerätes geschult war. Damit befasst sich auch das AG Castrop-Rauxel (3.2.17, 6 OWi-267 Js 2376/16-334/16, Abruf-Nr. 193561 193561 ). |