16.06.2017 · Fachbeitrag · Geschwindigkeitsmessung
Schulung des Messbeamten bei Softwarewechsel
| Im Bußgeldverfahren spielt, wenn es um die Verwertung von Messungen geht, auch die Frage eine Rolle, ob und seit wann der Messbeamte in der Bedienung des Messgerätes geschult war. Damit befasst sich auch das AG Castrop-Rauxel (3.2.17, 6 OWi-267 Js 2376/16-334/16, Abruf-Nr. 193561 193561 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig