16.09.2019 · Fachbeitrag · Geschwindigkeitsüberschreitung
40 Prozent zu schnell – das kann Vorsatz sein
| Wegen einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung verurteilt zu werden, ist für den Betroffenen besonders „gefährlich“. Da die BKatV von in der Regel fahrlässigen Verstößen ausgeht, ist bei einer Vorsatzverurteilung nämlich „erst Recht“ kein Absehen vom Fahrverbot zu erreichen. Daher muss der Verteidiger die mit einem Vorsatzurteil zusammenhängenden Fragen besonders im Auge behalten. |
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