16.03.2017 · Fachbeitrag · Geschwindigkeitsüberschreitung
Aktuelles zur Messung mit M5 Speed
| Seit einiger Zeit werden Geschwindigkeitsmessungen auch mit dem Gerät M5 Speed der Firma VDS Verkehrstechnik GmbH (VDS) durchgeführt. Dazu lag bislang keine obergerichtliche Rechtsprechung vor. Das hat sich jetzt mit einem Beschluss des OLG Düsseldorf geändert (25.1.17, IV-2 RBs 10/17, Abruf-Nr. 191933 ). Hier sind die drei Grundaussagen. |
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