20.10.2023 · Nachricht · Geschwindigkeitsüberschreitung
Argument „dichtes Auffahren“ des Hintermanns zieht nicht
| Das KG hat zu der Einlassung/Rechtfertigung eines Betroffenen Stellung genommen, der versucht hatte, eine von ihm begangene Geschwindigkeitsüberschreitung damit zu rechtfertigen bzw. zu entschuldigen, dass sein Hintermann „dicht aufgefahren“ sei. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig