Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Geschwindigkeitsüberschreitung

    Auf einen Tempomat darf man sich nicht verlassen

    | Der Fahrzeugführer muss trotz eingeschaltetem Tempomat die gefahrene Geschwindigkeit kontrollieren und darauf achten, dass er Beschränkungen einhält. Das gilt auch, wenn das Fahrsystem an eine Verkehrszeichenerkennung gekoppelt ist. Derartige Systeme sind lediglich Hilfsmittel. Sie stellen den Fahrer nicht von seiner Kontroll- und Überwachungspflicht in Bezug auf die Höchstgeschwindigkeit frei. So entschied es das OLG Köln (7.6.19, III-1 RBs 213/19, Abruf-Nr. 210865 ). |

     

    Ähnlich hatte in der Vergangenheit bereits das OLG Hamm entschieden (VA 06, 139). Aus einer Entscheidung des AG Lüdinghausen folgt nichts anderes. Dort ging es um einen unwiderlegt defekten Tachometer. Dem Fahrer ist vom AG zumindest einfache Fahrlässigkeit zur Last gelegt worden (VA 16, 100).

    Quelle: Ausgabe 10 / 2019 | Seite 178 | ID 46095472