· Fachbeitrag · Geschwindigkeitsüberschreitung
Automatisch Vorsatz bei 40 Prozent zu schnell?
| Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung kann es ein starkes Indiz für vorsätzliches Handeln sein, in welchem Grad die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wurde. Dabei kommt es auf das Verhältnis zwischen der gefahrenen und der vorgeschriebenen Geschwindigkeit an. |
Sachverhalt
Das AG hat den Betroffenen wegen einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung verurteilt. Die hat es damit begründet, dass der Betroffene die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 40 Prozent überschritten hatte. Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen hatte keinen Erfolg.
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Es ist von dem Erfahrungssatz auszugehen, dass einem Fahrzeugführer die erhebliche Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit aufgrund der Fahrgeräusche und der vorüberziehenden Umgebung jedenfalls dann nicht verborgen bleibt, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 40 Prozent überschritten wird (Abruf-Nr. 186556). |
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