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  • 17.07.2019 · Nachricht · Geschwindigkeitsüberschreitung

    Bei Überschreitung um 40 Prozent liegt Vorsatz vor

    | Bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 40 Prozent ist regelmäßig von Vorsatz auszugehen, so das KG (6.3.19, 3 Ws (B) 47/19, Abruf-Nr. 209570 ). |