18.09.2015 · Fachbeitrag · Geschwindigkeitsüberschreitung
Eichrechtliches Verwertungsverbot wegen amtlich ungeprüfter Kabellänge?
| Ein eichrechtliches Verwertungsverbot (§ 25 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 3 Nr. 1 EichG a.F.) folgt im Hinblick auf das Verkehrsüberwachungsgerät ‚ProViDa 2000 Modular‘ nicht daraus, dass die Eichbehörde die Kabellänge zwischen Signalverstärker und Eingang zum Videonachfahrsystem als sog. Zusatzgerät nicht selbst untersucht hat (OLG Bamberg 29.6.15, 3 Ss OWi 710/15, Abruf-Nr. 145279 ). |
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