15.02.2019 · Nachricht · Geschwindigkeitsüberschreitung
Geschwindigkeitsbeschränkung mit Zusatzzeichen
| Die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit mit dem Zusatzzeichen „Montag bis Freitag, 7.00 – 17.00 h“ und dem weiteren Schild „Vorsicht Kinder“ gilt auch an gesetzlichen Feiertagen. So entschied es das OLG Saarbrücken (26.6.18, Ss RS 13/2018 (28/18 OWi), Abruf-Nr. 206785 ). |
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