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  • 15.03.2019 · Nachricht · Geschwindigkeitsüberschreitung

    Geschwindigkeitsmessung mit Dashcam und GPS

    | Das OLG Köln hat zu einer neuen Messmethode Stellung genommen, die die Polizei „kreiert“ und die das AG abgesegnet hatte (9.8.18, III-1 RBs 212/18, Abruf-Nr. 206359 ). Dabei ging es um eine Geschwindigkeitsmessung mittels Dashcam und GPS. Die Polizeibeamten hatten für die Messung eine im Fahrzeug vorhandene Dashcam benutzt. Bei der Messung hatten sie sich auf das GPS-Signal der Kamera gestützt. Das AG hatte die Grundsätze des sog. Nachfahrens angewendet und sich zur Frage der Zuverlässigkeit bzw. der Verwertung von mittels GPS errechneten Geschwindigkeitswerten auf eine Fortbildungsveranstaltung gestützt, auf der ein Mitarbeiter der PTB dazu Stellung genommen hatte. Der hielt die Werte für verwertbar. |