16.03.2018 · Nachricht · Geschwindigkeitsüberschreitung
„Ich war zu schnell“ – reicht das für eine Verurteilung?
| Wer kennt als Verteidiger die Situation nicht: Der Mandant ist nach einem angeblichen Geschwindigkeitsverstoß von der Polizei angehalten worden und hat sich geäußert mit: „Stimmt, ich war zu schnell“. Im Bußgeldverfahren will er von der Äußerung aber nichts mehr wissen. Es stellt sich die Frage, ob diese Äußerung reicht, um eine Verurteilung wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung zu begründen. Die Antwort gibt das AG Dortmund (6.2.18, 729 OWi-261 Js 2511/17-379/17, Abruf-Nr. 199938 ). |
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