17.05.2017 · Fachbeitrag · Geschwindigkeitsüberschreitung
Messtoleranzen bei „ProViDa“-Geschwindigkeitsmessung
| Bei der Geschwindigkeitsermittlung mittels des „ProViDa“-Systems ist den Darlegungsanforderungen in den Urteilsgründen regelmäßig genügt, wenn Messverfahren und berücksichtigter Toleranzwert mitgeteilt werden. Weitere Angaben sind nur erforderlich, wenn die infrage kommenden Betriebsarten unterschiedliche Toleranzabzüge gebieten oder die Messung nicht standardisiert erfolgt ist. So jetzt auch das OLG Bamberg (25.1.17, 3 Ss OWi 1582/16, Abruf-Nr. 192373 ). |
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