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  • 11.03.2016 · Fachbeitrag · Geschwindigkeitsüberschreitung

    Messung mit ESO ES 3.0 ohne Rohmessdaten nicht verwertbar?

    | Im Kampf gegen ESO ES 3.0 hilft dem Verteidiger das AG Bad Kissingen (30.11.15, 3 OWi 16 Js 3704/14, Abruf-Nr. 146505 ). Das AG hat den Betroffenen freigesprochen, da die Messung mit dem Einseitensensor ES 3.0 der Fa. ESO GmbH nicht beanstandungsfrei erfolgt ist. In der Hauptverhandlung ist ein Sachverständiger gehört worden, der zu der Messung und der Verwertbarkeit der Messdaten interessante Ausführungen gemacht hat. |