13.04.2017 · Fachbeitrag · Geschwindigkeitsüberschreitung
Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren?
| Das AG Mannheim (29.11.16, 21 OWi 509Js 35740/15, Abruf-Nr. 190638 ) und das AG Hoyerswerda (15.12.16, 8 OWi 630 Js 5917/16) haben auf PoliScan Speed-Messergebnisse nicht mehr die Rechtsprechung des BGH zu standardisierten Messverfahren (BGHSt 39, 214) angewandt und die Bußgeldverfahren (nach § 47 Abs. 2 OWiG) eingestellt. Zu der Problematik „PoliScan Speed“ bzw. „Messpunkte außerhalb des zugelassenen Messbereichs“ hat sich nun auch das AG Saarbrücken geäußert (6.1.17, 22 OWi 634/16, Abruf-Nr. 191929 ). |
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