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  • · Fachbeitrag · Geschwindigkeitsüberschreitung

    Poliscan Speed als standardisiertes Messverfahren

    • 1. Bei der Geschwindigkeitsmessung mit Geräten des Typs PoliScan Speed des Herstellers Vitronic handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren.
    • 2. Im Hinblick auf die Zulassung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt steht der Verwertbarkeit eines mit PoliScan Speed ermittelten Messergebnisses nicht entgegen, dass ein Sachverständiger mangels Zugangs zu patent- und urheberrechtlich geschützten Herstellerinformationen die genaue Funktionsweise des Geräts anhand hierfür relevanter Daten der Messwertermittlung nicht im Einzelnen nachvollziehen kann.
    • 3. Eine nähere Überprüfung des mit PoliScan Speed - bei Einhaltung der vorgeschriebenen Bedienungsweise - ermittelten Messwerts ist nur geboten, wenn sich im konkreten Fall Anhaltspunkte für eine Fehlmessung ergeben.
    • 4. Ein Anhaltspunkt für eine Fehlmessung ergibt sich aus einer Diskrepanz zwischen dem Messergebnis und dem Wert, der sich bei einer Berechnung auf der Grundlage der Zusatzdaten ergibt, jedenfalls dann nicht, wenn die Abweichung innerhalb der Eichfehlergrenze liegt.

    (OLG Karlsruhe 24.10.14, 2 - (7) SsBs 454/14)

    Praxishinweis

    Die obergerichtliche Rechtsprechung sieht das Messverfahren PoliScanSpeed als standardisiertes Verfahren i.S. der Rechtsprechung des BGH an (OLG Bamberg VA 14, 32; KG VA 10, 82; OLG Düsseldorf VA 10, 64; 14, 193). In der Rechtsprechung der AG wird das zum Teil anders gesehen. Wir haben darüber schon häufiger berichtet. Auf die Anmerkungen zu den vorstehend angeführten Entscheidungen wird verwiesen.

    Quelle: ID 43087463