20.10.2022 · Nachricht · Geschwindigkeitsüberschreitung
Unpräzise: Unwirksamer Bußgeldbescheid führt zur Einstellung
| Zwar können unpräzise oder gar unrichtige Angaben des Tatorts in einem Bußgeldbescheid unter Umständen unschädlich sein mit der Folge, dass den Verteidigungsinteressen des Betroffenen mit der Hinweispflicht des § 265 Abs. 2 Nr. 3 StPO Genüge getan ist. Dies erfordert indes die Möglichkeit, die konkrete Tat anderweitig so präzise umschreiben zu können, dass diese eindeutig von möglichen anderen Taten unterschieden werden kann. |
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