15.07.2016 · Fachbeitrag · Geschwindigkeitsüberschreitung
Urteilsanforderungen bei einer Messung mit ProViDa
| Der Tatrichter muss bei einer Geschwindigkeitsmessung mit dem Messsystem ProViDa, das verschiedene Einsatzmöglichkeiten zulässt (Messung aus einem stehenden Fahrzeug, Messung aus einem fahrenden Fahrzeug durch Nachfahren oder Vorwegfahren mit gleichbleibendem Abstand, Weg-Zeit-Messung), zusätzlich zur Mitteilung des Messverfahrens und des berücksichtigten Toleranzwerts in den Urteilsgründen nicht mitteilen, welche der verschiedenen Betriebsarten zum Einsatz gekommen ist. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig