· Fachbeitrag · Geschwindigkeitsüberschreitung
Urteilsfeststellungen bei der Geschwindigkeitsüberschreitung
(OLG Braunschweig 1.3.12, Ss (OWi) 36/12, Abruf-Nr. 122746) |
Praxishinweis
Der Beschluss rückt eine Problematik in den Fokus, bei der in der Praxis häufig Fehler gemacht werden. Auf Angaben zum Messverfahren und zum Toleranzwert kann nämlich nur verzichtet werden, wenn der Betroffene ein sog. „qualifiziertes“ Geständnis abgelegt hat (grundlegend BGHSt 39, 291; OLG Bamberg VA 06, 212). Es reicht nicht, wenn er lediglich die ihm nachträglich bekannt gewordene Messung als solche und die ihm bereits „als gemessen“ präsentierte Geschwindigkeit zur Tatzeit bestätigt hat (vgl. OLG Jena NJW 06, 1075).
Quelle: Ausgabe 10 / 2012 | Seite 174 | ID 35375470