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  • · Fachbeitrag · Geschwindigkeitsüberschreitung

    Urteilsgründe bei Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren zur Nachtzeit

    • 1.Aus den Feststellungen zur Messung einer Geschwindigkeitsüberschreitung durch Hinterherfahren zur Nachtzeit muss sich grundsätzlich auch ergeben, an welchen äußeren Anzeichen die Messbeamten die Einhaltung des gleichbleibenden Abstands zum gemessenen Fahrzeug erkannt haben.
    • 2.Solcher Feststellungen bedarf es allerdings dann nicht, wenn sich das gemessene Fahrzeug ständig im Lichtkegel des folgenden Polizeifahrzeugs befand.

    (OLG Celle 11.3.13, 322 SsBs 69/13, Abruf-Nr. 131458)

     

    Sachverhalt und Entscheidungsgründe

    Das AG hat den Betroffenen wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung verurteilt. Die Messung erfolgte durch Nachfahren zur Nachtzeit. Mit seiner Rechtsbeschwerde macht der Betroffene u.a. geltend, dass das Urteil keinerlei Feststellungen über die Beleuchtungsverhältnisse auf der Messstrecke enthalte. Die Rechtsbeschwerde hatte keinen Erfolg.

     

    Bei einer Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren handelt es sich nicht um ein standardisiertes technisches Verfahren im Sinne der BGH-Rechtsprechung. Deshalb muss sich der Tatrichter in jedem Einzelfall mit der Zuverlässigkeit dieser Messung und der Einhaltung der Verwertbarkeitsvoraussetzungen auseinandersetzen. Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, dass er sich im konkreten Einzelfall von der Zuverlässigkeit der Messung überzeugt hat. Diesen Anforderungen wird das angefochtene Urteil gerecht. Voraussetzung für die Verwertbarkeit einer Messung durch Nachfahren ist die Einhaltung einer Mindestmessstrecke und eines gleichbleibenden, nicht zu großen Abstands (OLG Hamm VA 07, 73).