· Nachricht · Geschwindigkeitsverstoß
Annahme von Vorsatz bei der Geschwindigkeitsüberschreitung
| Das AG Castrop-Rauxel hat in einem umfangreich begründeten Urteil noch einmal zur vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung Stellung genommen (AG Castrop-Rauxel 26.8.22, 6 OWi-264 Js 1170/22-486/22, Abruf-Nr. 231249 ). |
Das AG hat seine Ausführungen in folgenden Leitsätzen zusammengefasst:
- 1. Die mit dem Pro Vida 2000 Modular im Messmodus „MAN“ nachträglich durchgeführte Messung ist kein standardisiertes Messverfahren, sodass nähere Ausführungen zur Geschwindigkeitsfeststellung erforderlich sind.
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