· Fachbeitrag · Geschwindkgkeitsüberschreitung
AG-Entscheidungen zu Messfragen
von RA Detlef Burhoff, RiOLG a. D., Leer/Augsburg
| Die Rechtsprechung zu Messfragen ist inzwischen unüberschaubar. Wir stellen Ihnen drei neuere Entscheidungen zu der Problematik vor. |
1. AG Dortmund: Vorenthalten von Daten noch im Termin
Das AG Dortmund (15.9.22, 729 OWi-263 Js 1114/22-89/22, Abruf-Nr. 231667) hat noch einmal zu der Frage Stellung genommen, wie zu verfahren ist, wenn dem Verteidiger vorliegende Rohmessdaten und die Bedienungsanleitung von der Verwaltungsbehörde auch noch im gerichtlichen Verfahren vorenthalten werden. Das AG sieht darin eine Verletzung fairen Verfahrens, die zur Einstellung nach § 47 OWiG führt (vgl. auch noch AG Zweibrücken DAR 21, 408). In dem Verfahren war offenbar vom Verteidiger die Durchsuchung bei der Verwaltungsbehörde angeregt worden. Das AG weist darauf hin, dass die Maßnahme „in einem solchen Fall unverhältnismäßig“ ist. Gemeint ist mit „in einem solchen Fall“ wohl, dass das Verfahren eingestellt wird.
2. AG St. Ingbert: Alle Verteidiger sind Verbrecher
Das AG St. Ingbert (15.9.22, 23 OWi 65 Js 667/22 (1278/22), Abruf-Nr. 231669) hat ein Urteil zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung veröffentlicht. Grundlage war eine Messung mit PoliscanSpeed. Das AG formulierte diese Leitsätze:
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