16.02.2018 · Fachbeitrag · Gesetzeskonkurrenz
Tachomanipulation: nur Betrug, kein Wegstreckenzählermissbrauch
| Der BGH hat das Verhältnis von Betrug (§ 263 StGB) zu Manipulation von Wegstreckenzählern, also Tachometern (§ 22b StVG), klargestellt (27.9.17, 4 StR 142/17, Abruf-Nr. 198206 ). |
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