16.12.2013 · Fachbeitrag · Hauptverhandlung
Anwesenheitspflicht: Entbindung nach Geständnis
| Der Antrag des Betroffenen, ihn nach Einräumung der Fahrereigenschaft gem. § 73 Abs. 2 OWiG von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung zu entbinden, kann nicht wegen der rein theoretischen Möglichkeit eines falschen Geständnisses abgelehnt werden (OLG Stuttgart 10.10.13, 4a Ss 428/13, Abruf-Nr. 133716 ). |
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