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  • · Fachbeitrag · Isolierte Sperrfrist

    Rechtlicher Hinweis in der Hauptverhandlung

    Zur Notwendigkeit eines rechtlichen Hinweises auf die Möglichkeit der Anordnung einer isolierten Sperre für die Erteilung der Fahrerlaubnis (KG 14.7.15, (3) 121 Ss 96/15 (75/15), Abruf-Nr. 145498).

     

    Praxishinweis

    Der Angeklagte hat sich mit der Verfahrensrüge gegen ein amtsgerichtliches Urteil gewendet. Er macht geltend, dass er in der Hauptverhandlung entgegen § 265 Abs. 1 und 2 StPO nicht auf die Möglichkeit der Anordnung einer isolierten Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis hingewiesen worden sei. Der Angriff hatte Erfolg. Denn nach § 265 Abs. 1 StPO bedarf es eines Hinweises, wenn der Angeklagte wegen eines nicht in der zugelassenen Anklage enthaltenen Strafgesetzes verurteilt werden soll. Dies gilt nach § 265 Abs. 2 StPO auch, wenn die Anordnung einer Maßregel in Betracht kommt. Deshalb hat das Gericht - sodann auch das KG - in der Hauptverhandlung auf die Möglichkeit einer isolierten Sperrfrist hinzuweisen, wenn die Anklage oder der Eröffnungsbeschluss die dem Angeklagten zurlast gelegte Straftat nicht als Voraussetzung für die Anordnung einer Sperrfrist bezeichnet hat (vgl. BGH StraFo 2003, 276).

    Quelle: ID 43624515