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  • · Fachbeitrag · Körperverletzung

    Pkw als gefährliches Werkzeug

    Ein fahrendes Kraftfahrzeug, das zur Verletzung einer Person eingesetzt wird, ist in der Regel als ein gefährliches Werkzeug im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB anzusehen (BGH 25.4.12, 4 StR 30/12, Abruf-Nr. 121958).

    Praxishinweis

    Die Frage ist vom BGH in der Vergangenheit schon mehrfach entschieden worden (vgl. u.a. VA 11, 173; grundlegend VA 07, 114). Dabei ist jedoch zu unterscheiden bzw. zu beachten: Wird eine Person durch ein gezieltes Anfahren zu Fall gebracht, kann darin eine gefährliche Körperverletzung im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB liegen, wenn bereits durch den Anstoß eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens und damit eine körperliche Misshandlung gemäß § 223 Abs. 1 StGB ausgelöst worden ist. Erst infolge des anschließenden Sturzes erlittene Verletzungen sind dagegen nicht auf den unmittelbaren Kontakt zwischen Kraftfahrzeug und Körper zurückzuführen, sodass eine Verurteilung nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB allein darauf nicht gestützt werden kann (BGH VA 07, 114 und VA 11, 173). In Betracht zu ziehen ist in den Fällen immer auch noch, ob sich der Fahrzeugführer nicht eines vorsätzlichen Eingriffs in den Straßenverkehr gemäß § 315b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3, § 315 Abs. 3 StGB schuldig gemacht hat.

    Quelle: ID 34352700