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  • 17.04.2025 · Nachricht · Kostenrecht

    Auslagenerstattung für ein Privatgutachten

    | Wir haben in VA 24, 159 über eine Entscheidung des AG Konstanz zur Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein privat eingeholtes Sachverständigengutachten berichtet. Das AG hatte die Sachverständigenkosten erstattet. Diese lagen rund 24 % über den Sätzen, die Sachverständige nach dem JVEG verlangen können. Das AG sah darin noch keine „erhebliche Abweichung“ von diesen Sätzen. |