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  • 17.11.2021 · Nachricht · Kostenrecht

    Erstattung der Kosten für ein Privatgutachten

    | Nach der Rechtsprechung sind die Kosten eines privat eingeholten Sachverständigengutachtens im Falle des Freispruchs oder der Einstellung des Verfahrens nur ausnahmsweise u. a. dann erstattungsfähig, wenn das Gutachten ein abgelegenes und technisch schwieriges Sachgebiet betrifft. Das soll bei einem anthropologischen Gutachten nicht der Fall sein. |