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  • 29.08.2022 · Nachricht · Kostenrecht

    Geschwindigkeitsmessung: Kosten für Privatgutachten können nur ausnahmsweise erstattet werden

    | Die Kosten für die Einholung eines privaten Sachverständigengutachtens sind ausnahmsweise als notwendige Kosten anzuerkennen und damit erstattungsfähig, wenn schwierige technische Fragestellungen zu beurteilen sind. Gleiches gilt, wenn aus Sicht des Betroffenen ex ante ein privates Sachverständigengutachten erforderlich ist, da ansonsten eine erhebliche Verschlechterung der Prozesslage zu befürchten wäre (LG Stade 21.7.21, 101 Qs 2510 Js 47343/18 [2/21], Abruf-Nr. 228518 ). |