15.04.2021 · Nachricht · Kostenrecht
Kostenentscheidung bei Verjährungseintritt wegen Corona
| Fallen der zuständige Richter wegen einer Corona-Erkrankung und beide Geschäftsstellenmitarbeiterinnen wegen Quarantäne aus mit der Folge, dass die Wiedervorlage der Akten bis nach dem Verjährungseintritt verzögert wurde, erscheint es unter Berücksichtigung der für den Eintritt des Verfahrenshindernisses ursächlichen außergewöhnlichen Umstände als nicht unbillig, dem Betroffenen seine Auslagen aufzuerlegen. |
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