16.12.2013 · Fachbeitrag · Lenk- und Ruhezeitverstöße
Eine prozessuale Tat – ja oder nein?
| Es ist mit § 46 OWiG, § 264 StPO nicht zu vereinbaren, in Bußgeldsachen, die Verstöße gegen die Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr zum Gegenstand haben, mehrere rechtlich selbstständige Handlungen im Sinne des § 20 OWiG allein deshalb als eine prozessuale Tat anzusehen, weil der Betroffene sie innerhalb eines Kontroll- oder Überprüfungszeitraums begangen hat (BGH 12.9.13, 4 StR 503/12, Abruf-Nr. 133717 ). |
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