· Fachbeitrag · Lenkzeitverstöße
Zusammentreffen mehrerer Lenkzeitverstöße
Die innerhalb eines Doppelwochenverstoßes begangenen selbstständigen Tages- oder Wochenverstöße stehen zueinander in Tateinheit. Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten werden aufgrund der Verpflichtung aus Art. 6 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 i.d.R. vorsätzlich begangen werden (OLG Hamm 16.4.12, III 3 RBs 105/12, Abruf-Nr. 121347). |
Praxishinweis
Die Entscheidung zu den Konkurrenzverhältnissen der innerhalb eines Doppelwochenverstoßes begangenen selbstständigen Tages- oder Wochenlenkzeitverstöße entspricht der h.M. in der obergerichtlichen Rspr. Die geht von Tateinheit aus (OLG Frankfurt NStZ-RR 10, 355; OLG Koblenz 21.7.11, 1 SsBs 61/11; OLG Jena VRS 121, 53; OLG Hamm DAR 11, 412). Das OLG (a.a.O.) hat auch darauf hingewiesen, dass diese Verstöße i.d.R. vorsätzlich begangen werden. Damit droht die Gefahr der Verdoppelung der Geldbuße (§ 3 Abs. 4a BKatV).