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  • 16.11.2018 · Nachricht · Lieferverkehr

    Postabholen in einer Fußgängerzone ist kein Lieferverkehr

    | Nach Auffassung des OLG Köln handelt es sich nicht um Lieferverkehr, wenn ein Rechtsanwalt mit seinem Kfz in eine Fußgängerzone fährt, um bei einer dort gelegenen Postfiliale seine Anwaltspost zu holen (2.5.18, 1 RBs 113/18, Abruf-Nr. 202576 ). |