16.09.2016 · Fachbeitrag · Messunterlagen
Einsicht in Messunterlagen und Terminsverlegung
| In Bayern scheint es besonders schwierig zu sein, eine Einsichtnahme in digitale Messdateien und deren Überlassung samt TOKEN-Datei und Passwort durchzusetzen. Exemplarisch dafür ist ein Beschluss des AG Würzburg (21.7.16, 262 OWi 962 Js 11069/16, Abruf-Nr. 188420 ), mit dem das und auch ein Terminsverlegungsantrag des Verteidigers abgelehnt wurde. |
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