Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 17.03.2025 · Nachricht · Missbräuchlicher Notruf

    Falsche Anzeige einer angeblich bevorstehenden Trunkenheitsfahrt – wie ist das strafbar?

    | Die vorsätzlich falsche Anzeige einer angeblich bevorstehenden Trunkenheitsfahrt eines anderen bei der Polizei über deren Festnetzanschluss ist allenfalls als Beleidigungsdelikt verfolgbar. Gegenstand der falschen Verdächtigung gem. § 164 Abs. 1 StGB muss eine bereits unternommene Straftat bzw. eine entsprechende Amtspflichtverletzung sein. |