17.03.2025 · Nachricht · Missbräuchlicher Notruf
Falsche Anzeige einer angeblich bevorstehenden Trunkenheitsfahrt – wie ist das strafbar?
| Die vorsätzlich falsche Anzeige einer angeblich bevorstehenden Trunkenheitsfahrt eines anderen bei der Polizei über deren Festnetzanschluss ist allenfalls als Beleidigungsdelikt verfolgbar. Gegenstand der falschen Verdächtigung gem. § 164 Abs. 1 StGB muss eine bereits unternommene Straftat bzw. eine entsprechende Amtspflichtverletzung sein. |
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