17.03.2016 · Fachbeitrag · Mobiltelefon im Straßenverkehr
Benutzen der Kamerafunktion des Mobiltelefons
| Der Begriff des Benutzens i.S. des § 23 Abs. 1a StVO umfasst auch die Nutzung der Kamerafunktion eines Mobiltelefons. Davon geht das OLG Hamburg aus. |
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