17.08.2017 · Nachricht · Mobiltelefon im Straßenverkehr
Benutzung eines Mobiltelefons auch ohne SIM-Karte
| Ist das Musikhören am Steuer eines Kraftfahrzeugs unter Einsatz eines Mobiltelefons „Benutzung“ i. S. von § 23 Abs. 1 StVO, wenn zu dieser Zeit keine SIM-Karte eingelegt ist, das Gerät also zu keiner Funktion fähig ist, die mehr als die auf dem Telefonspeicher abgelegten Daten benötigt? Das OLG Hamm sagt: Ja. |
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