17.05.2019 · Fachbeitrag · Mobiltelefon im Straßenverkehr
Das Halten eines elektronischen Geräts ist allein noch keine Benutzung, aber...
| Das OLG Celle befasst sich in seinem Beschluss vom 7.2.19 (3 Ss (OWi) 8/19) mit der Frage, ob nach der Neufassung des § 23 Abs. 1a StVO ein Verstoß gegen das Verbot der Benutzung elektronischer Geräte im Straßenverkehr auch vorliegt, wenn dieses nur aufgenommen oder gehalten wird. Das OLG verneint die Frage. Es verlangt über das bloße Aufnehmen oder Halten des elektronischen Geräts hinaus ein Zusammenhang mit der Verwendung einer Bedienfunktion des Geräts. |
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