19.09.2018 · Fachbeitrag · Mobiltelefon im Straßenverkehr
Mobiltelefon: Erste Entscheidungen zum neuen § 23 Abs. 1a StVO
| Am 19.10.17 ist die Neuregelung des § 23 Abs. 1a StVO durch die „53. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften v. 6.10.17“ (BGBl I, S. 3549) in Kraft getreten (vgl. dazu VA 18, 201). Inzwischen liegen die ersten Entscheidungen vor, die sich mit der Neuregelung befassen. |
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