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  • 28.01.2022 · Nachricht · Mobiltelefon im Straßenverkehr

    Mobiltelefon wird durch Ablegen auf dem Schenkel benutzt

    | Wird dem Betroffenen die verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons (§ 23 Abs. 1a S. 1 StVO) zur Last gelegt, fragt sich, ob er das Mobiltelefon/elektronische Gerät eigentlich im Sinn des § 23 Abs. 1a StVO „benutzt“ hat. |